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2017-05-07

Gedanken zum Stil

Liebe Leseratten und Buchstabenhunde...

Sicherlich bin ich nicht oft dabei, Posts zu tippen. Aber ich berichte immer mal aus meinen Erfahrungen, die ich beim Dating beobachtete. Es geht um persönliche Stilfragen, die sicherlich jede andere Frau oder auch Mädchen anders beurteilen würde. Dabei kommt es auf Prioritäten an. Im Endeffekt jedoch entscheidet das Miteinander.

Für mich sind die kleinen Aufmerksamkeiten jener Zuckerguß, den ich als Süßschnabel immer mal wieder gerne genieße. Dabei geht es nicht um große Gesten und auch nicht um eine 100% Liste, sondern darum, dass der Gegenüber sich zu mir aufmerksam verhält. Das Wort Aufmerksamkeit beinhaltet merken. Also kommt es auf das Erkennen von Bedürfnissen oder Situationen an. Für mich spielen solche Kleinigkeiten eine Rolle, welche mir zeigen, ob mich der Gegenüber respektiert. 

Tür aufhalten und eine gastronomische Stätte vor mir betreten, halte ich nicht für archaisch, sondern für immer noch lobenswert. Gründe bestehen in dem, was da auf einen zukommt und auch der Hilfe, dass ich unbeschadet hindurch gelange. Denn es gibt Windfänge und Doppeltüren, Stufen und Teppichkanten. Wir lassen mal die Erkundung von möglichen körperlichen Angriffen außen vor.

Spendieren oder Erstehen eines Getränks bei einem gemeinsamen Besuch eines kulturellen Ereignisses, empfinde ich nicht als eine Verpflichtung, aber eine wirklich schöne Geste, der ich nicht Widersprechen mag. Selbst bei einer Einigung des Teilens der Zeche, darf der Mann das Getränk erwerben und kredenzen. 

Achten auf mögliche Kleidungsproblemchen finde ich eine echte Zuneigung. Sollte also mal eine Falte oder der Kragen nicht perfekt sitzen, hilft immer ein sanftes Nachhelfen. Beidseitig. Gut, der offene Hosenschlitz bildet eine Ausnahme, aber mal ehrlich, den Mantel reichen oder gar halten, birgt für mich sehr wohl romantische Momente. Dies hat etwas mit gegenseitiger Umsorgung zu tun. Ich achte auch bei meiner Familie darauf. 

Erwarten des Partners bei einem Treffen empfinde ich schon - das Warten vor der Lokalität - als eine Höflichkeit. Schließlich soll das ein gemeinsames Erleben sichern. Egal wohin eine gemeinsame Begehung führen soll, zusammen zu erscheinen und zu verschwinden, ist ein Zeichen dessen und gehört dazu. Dies gehört auch der Höflichkeit wegen zum Aufstehen und Setzen in einer Kneipe oder Bar. Nein, die Herren müssen nicht aufstehen, wenn ich mich erhebe, aber Bezahlen und einfach flüchten, zeugt dann für mich als eindeutige Ablehnung meiner Person oder meines Verhaltens.

Angenehme leise Unterhaltung, bedeutet eine gewisse Intimität. Sich über persönliche Themen auszutauschen, fällt mir bei einer Lautstärke, bei der andere Tische mithören können, sehr schwer. Auch gibt es Themen, die nicht sofort geklärt werden sollten. Gesundheit, Religion und auch Fragen zur allgemeinen Vita (Erzähle mal über dein bisheriges Leben), lassen jedwede Romantik verpuffen. Zumal dies sehr eigene Themen sind. 

Händchen halten oder Einhaken für gemeinsames Gehen, verhindert eine Voranstürmen. Nichts ist komischer, wenn der oder Partnerin beinahe nicht mehr zu sehen sind. Geschwindigkeiten können angeglichen werden.

Wahrscheinlich werde ich hier noch einiges nachschreiben, aber ich bin eben nicht perfekt.

Schreibt mir, doch, wenn es Euch unter Nägeln brennt und ihr unbedingt noch Ergänzen wollt.

Winkerle, eine mitunter ungnädige Vicky.









2015-06-04

Und immer wieder...

werde ich radikal, wenn es darum geht, Menschen vorzuschreiben, wie Sie zu leben haben. Es geht nicht an, dass sich machtbesessene Menschen erdreisten, Vorschriften zu erlassen, die durch Machtmissbrauch anderer Lebenslinien, sofern es niemand anderen schadet, zu verbiegen. Wenn dann auch noch Religionen voran getragen werden, obwohl wir eigentlich Kirche und Staat von einander getrennt haben sollten, um Ordnung nach Gutsherrenart zu schaffen, kann ich mich nur auf lehnen und auch nur schwer meiner Contenance teilhaben.
Es gab da einen ganz alten König, der hier in meiner Heimatstadt Berlin als einziger Herrscher großes Ansehen genießt und auch nur dieser ein interepochales Denkmal erhielt, seit seiner ersten Huldigung. Wir nennen ihn den alten Fritz. Und all jene die da denken, sie wissen was sie tun, sollten sich ganz dringend mal seine Leidensgeschichte und die Folgen durchlesen! Ohne ihn gäbe es kein Deutschland, keinen Made-in-Germany Kult, keine wissenschaftlich und wirtschaftlich starke Nation auf unserem Gebiet. Und nun kommt von mir noch eines oben drauf, er formulierte etwas, was auf die Homoehe-Situation in dieser Welt und ganz besonders in Deutschland zutrifft:

Die Religionen Müßen
alle Tolleriret werden 
und Mus der Fiscal nuhr
das Auge darauf haben 
das keine der anderen
abruch Tuhe, den hier 
mus ein jeder nach Seiner 
Faßon Selich werden 
 Fr. 

Aus diesen ersten großen Schritten, die der alte Fritz tat, folgten auch die nach dem unsäglichen Dritten Reich, in dem alle anders denkenden, aussehenden, glaubenden und auch nicht heterosexuelle Menschen verfolgt, misshandelt, ausgegrenzt und massakriert wurden. Aus diesem weltweit traumatischen Erlebnis entstand das Deutsche Grundgesetz.
Nun zitiere ich einfach:

Artikel 2 des Grundgesetztes Deutschlands

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3 des Grundgesetzes Deutschlands

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Weigerung der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner verstößt gegen Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3 des Grundgesetze und wird mit nichten durch 

Artikel 6 des Grundgesetzes Deutschlands


(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

eingeschränkt, Den anscheinend bereits damals kommen im Absatz 6 des Grundgesetzes nirgendwo die Worte Mann und Frau vor. Damit schliesse ich daraus, als Staatsbürgerin Deutschlands, daß nicht wenige Poltiker gegen das Grundgesetz verstossen, welches sie sich verpflichtet haben, zu erhalten, durchzusetzen und zu folgen!

2009-06-29

Mal was Nachdenkliches / Jasmin



So etwas läßt uns nachdenken und das eigene Leben ganz anders betrachten. Wir mit unseren iegenen Problemen sehen dagegen eher winzig aus.