Es gab da einen ganz alten König, der hier in meiner Heimatstadt Berlin als einziger Herrscher großes Ansehen genießt und auch nur dieser ein interepochales Denkmal erhielt, seit seiner ersten Huldigung. Wir nennen ihn den alten Fritz. Und all jene die da denken, sie wissen was sie tun, sollten sich ganz dringend mal seine Leidensgeschichte und die Folgen durchlesen! Ohne ihn gäbe es kein Deutschland, keinen Made-in-Germany Kult, keine wissenschaftlich und wirtschaftlich starke Nation auf unserem Gebiet. Und nun kommt von mir noch eines oben drauf, er formulierte etwas, was auf die Homoehe-Situation in dieser Welt und ganz besonders in Deutschland zutrifft:
Die Religionen Müßen
alle Tolleriret werden
und Mus der Fiscal nuhr
das Auge darauf haben
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Aus diesen ersten großen Schritten, die der alte Fritz tat, folgten auch die nach dem unsäglichen Dritten Reich, in dem alle anders denkenden, aussehenden, glaubenden und auch nicht heterosexuelle Menschen verfolgt, misshandelt, ausgegrenzt und massakriert wurden. Aus diesem weltweit traumatischen Erlebnis entstand das Deutsche Grundgesetz.
Nun zitiere ich einfach:
Artikel 2 des Grundgesetztes Deutschlands
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3 des Grundgesetzes Deutschlands
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Weigerung der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner verstößt gegen Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3 des Grundgesetze und wird mit nichten durch
Artikel 6 des Grundgesetzes Deutschlands
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
eingeschränkt, Den anscheinend bereits damals kommen im Absatz 6 des Grundgesetzes nirgendwo die Worte Mann und Frau vor. Damit schliesse ich daraus, als Staatsbürgerin Deutschlands, daß nicht wenige Poltiker gegen das Grundgesetz verstossen, welches sie sich verpflichtet haben, zu erhalten, durchzusetzen und zu folgen!
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